Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8730
VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375 (https://dejure.org/2017,8730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2017 - 22 C 17.375 (https://dejure.org/2017,8730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 22 C 17.375 (https://dejure.org/2017,8730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GVG § 17a Abs. 4 S. 3, Abs. 2 S. 3
    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht im Konzessionierungsverfahren nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Neuvergabe der Konzession zur Nutzung des Gasversorgungsnetzes; Beschränkung des entscheidungserheblichen Beschwerdevorbringens; Verweisung wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen ...

  • rewis.io

    Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gegen Rechtswegverweisungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 2 S. 3, Abs. 4 S. 3, S. 5
    Verwaltungsgerichtliche Klage auf Einsicht in die Akten eines Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG; Verneinung des Verwaltungsrechtswegs durch das Verwaltungsgericht und Verweisung an die Kammer für Handelssachen eines Landgerichts; Beschwerde gegen den ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 281 ; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; EnWG § 46
    Akteneinsicht im Konzessionierungsverfahren nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG ); Neuvergabe der Konzession zur Nutzung des Gasversorgungsnetzes; Beschränkung des entscheidungserheblichen Beschwerdevorbringens; Verweisung wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Gegenstand der auf ein solches Rechtsmittel hin ergehenden Beschwerdeentscheidung bildet ausschließlich die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (Zimmermann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 34), während die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs, in den die Streitsache verwiesen wurde, zur Entscheidung sachlich oder örtlich zuständig sei (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742; VGH BW, B.v. 18.5.2006 - 12 S 664/06 - VBlBW 2007, 33; BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 4 C 14.449 - juris Rn. 17; Kissel, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 41).

    Diese Beschränkung des entscheidungserheblichen Beschwerdevorbringens rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass das Gericht, an das die Streitsache verwiesen wurde, nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG befugt ist, innerhalb "seines" Rechtswegs eine Weiterverweisung an das von ihm als örtlich oder sachlich zuständig angesehene Gericht vorzunehmen (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742 m.w.N.).

    Das gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG angerufene Beschwerdegericht wäre vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, mit verbindlicher Wirkung zu klären, welches Gericht eines anderen Rechtszugs über ein Rechtsschutzbegehren, für das der beschrittene Rechtsweg nicht eröffnet ist, nach der innerhalb des anderen Rechtszugs geltenden Ordnung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit zu befinden hat (BAG, B.v. 20.9.1995 a.a.O. S. 742).

    Ob anderes dann gilt, wenn die Bestimmung des Gerichts, an das verwiesen wurde, auf Willkür beruht (vgl. auch dazu BAG, B.v. 20.9.1995 a.a.O. S. 742) oder im Vorfeld des Verweisungsbeschlusses ein nicht mehr heilbarer Verfahrensmangel unterlaufen ist (HambOVG, B.v. 14.8.2000 - 3 So 54/00 - NVwZ-RR 2001, 203/204), kann dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung hier nicht inmitten steht.

  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Aus dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris), auf den sich die Beklagte beruft, folgt ein anderes Ergebnis ebenso wenig wie aus dem in der letztgenannten Entscheidung in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501).

    Mit der hier inmitten stehenden Konstellation, dass eine Verweisung nicht wegen sachlicher (oder örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, sondern wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen Rechtswegs erfolgte, ist die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) zugrunde liegende rechtliche Problematik angesichts der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht vergleichbar.

    Insbesondere weicht die vorliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht vom Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) ab, da dieser nicht zu § 17a GVG, sondern zu § 281 ZPO ergangen ist.

  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Aus dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris), auf den sich die Beklagte beruft, folgt ein anderes Ergebnis ebenso wenig wie aus dem in der letztgenannten Entscheidung in Bezug genommenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501).

    Mit der hier inmitten stehenden Konstellation, dass eine Verweisung nicht wegen sachlicher (oder örtlicher) Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts, sondern wegen fehlender Eröffnung des beschrittenen Rechtswegs erfolgte, ist die den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 26. November 1997 (XII ARZ 34/97 - FamRZ 1999, 501) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) zugrunde liegende rechtliche Problematik angesichts der unterschiedlichen gesetzlichen Ausgangslage nicht vergleichbar.

    Angesichts dieses eindeutig feststellbaren Willens des historischen Gesetzgebers, der auch im Wortlaut des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG Ausdruck gefunden hat, kann der unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. Oktober 2001 (2Z AR 1/01 - juris) beiläufig vertretenen Meinung von Hartmann (in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 17a GVG, Rn. 12), auf § 17a GVG gestützte Verweisungsbeschlüsse würden Bindungswirkung auch hinsichtlich anderer Zuständigkeitsgesichtspunkte als der Eröffnung des Rechtswegs entfalten, sofern das verweisende Gericht diese Bindung "ohne Willkür mitgewollt und erklärt" habe, entgegen der Auffassung der Beklagten nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Die Beklagte stellt nicht in Abrede, dass der angefochtene Beschluss den Verwaltungsrechtsweg zu Recht verneint hat; angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2016 (10 AV 1.16 - juris) begegnet die Richtigkeit dieses Standpunkts auch unabhängig hiervon keinen Zweifeln.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 12 S 664/06

    Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Weiterverweisung; Übernahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Gegenstand der auf ein solches Rechtsmittel hin ergehenden Beschwerdeentscheidung bildet ausschließlich die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (Zimmermann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 34), während die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs, in den die Streitsache verwiesen wurde, zur Entscheidung sachlich oder örtlich zuständig sei (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742; VGH BW, B.v. 18.5.2006 - 12 S 664/06 - VBlBW 2007, 33; BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 4 C 14.449 - juris Rn. 17; Kissel, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 4 C 14.449

    Das für die Entscheidung über eine Rechtswegbeschwerde zuständige Gericht kann

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Gegenstand der auf ein solches Rechtsmittel hin ergehenden Beschwerdeentscheidung bildet ausschließlich die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs (Zimmermann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Aufl. 2013, § 17a GVG Rn. 34), während die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs, in den die Streitsache verwiesen wurde, zur Entscheidung sachlich oder örtlich zuständig sei (BAG, B.v. 20.9.1995 - 5 AZB 1/95 - NJW 1996, 742; VGH BW, B.v. 18.5.2006 - 12 S 664/06 - VBlBW 2007, 33; BayVGH, B.v. 5.5.2014 - 4 C 14.449 - juris Rn. 17; Kissel, GVG, 8. Aufl. 2015, § 17 Rn. 41).
  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00

    Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2017 - 22 C 17.375
    Ob anderes dann gilt, wenn die Bestimmung des Gerichts, an das verwiesen wurde, auf Willkür beruht (vgl. auch dazu BAG, B.v. 20.9.1995 a.a.O. S. 742) oder im Vorfeld des Verweisungsbeschlusses ein nicht mehr heilbarer Verfahrensmangel unterlaufen ist (HambOVG, B.v. 14.8.2000 - 3 So 54/00 - NVwZ-RR 2001, 203/204), kann dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung hier nicht inmitten steht.
  • VGH Hessen, 01.12.2022 - 10 B 1898/22

    Örtliche Zuständigkeit bei Klagen im Rahmen der DSGVO

    Auch das nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG angerufene Beschwerdegericht wäre vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, mit verbindlicher Wirkung das zuständige Gericht innerhalb des anderen Rechtswegs zu klären (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 22 C 17.375 -, juris, Rn. 10), so dass sich der Kläger im Regelfall mit der Beschwerde nicht darauf berufen kann, dass der Rechtsstreit an ein anderes Gericht innerhalb des Rechtswegs hätte verwiesen werden müssen.
  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Sp.; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2017, 22 C 17.375, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011, X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 11 - zur funktionellen Zuständigkeit; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1994, 5 AS 22/93, NZA 1994, 478 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 17. Juli 1992, 5 AS 4/92, BAGE 70, 374 [juris Rn. 23] - jeweils zur örtlichen Zuständigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 1994, 2 VAs 5/94, juris Rn. 7 f. - auch zur sachlichen Zuständigkeit; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, §§ 17-17b Rn. 43; Gerhold in BeckOK GVG, 8. Ed. Stand 1. August 2020, § 17a Rn. 9; Lückemann in Zöller, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; zum Umfang der Bindung einer Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit: BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, NJW-RR 1998, 1219 [juris Rn. 11]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht